Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt und dient der

a)  Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstands
b)  Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
c)  Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags sowie sonstiger Beiträge
d)  Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer
e)  Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins
f)   Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Beschluss des Vorstands über einen abgelehnten Aufnahmeantrag und über einen Ausschluss.